Barrierefreiheit - Anforderungen

Spezielle Anforderungen der sind unter anderem:
das Verzichten auf Scriptsprachen wie z. B. JavaScript zählt, muss das Aufrufen eines Popups mit einer alternativen Technik hinterlegt werden, so dass die entsprechenden Inhalte auch ohne JavaScript dargestellt werden können. Formulare sollten aus den gleichen Gründen im Contentbereich dargestellt werden, das Überprüfen der Formulareingaben (Plausibilitätsprüfung der Pflichtfelder) muss auf der Serverseite erfolgen.
Alle Inhalte sollten durch einen Screenreader sinnvoll gelesen werden können, insofern ist auf aufwendiges Webseitendesign zu verzichten, wenn die daraus resultierende programmiertechnische Umsetzung das durchgängige Lesen der Inhalte durch einen Screenreader nicht mehr gewährleistet. Verlinkungen, Bilder und Dokumente zum Downloaden müssen mit einem beschreibenden Kurztext versehen werden. Sprachwechsel müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Dies ist im Sinne des BITV auch bei PDF-Dokumenten umzusetzen (siehe hierzu auch Leistungen und Kostenkalkulation, weitere Leistungen, Manual zur Barrierefreiheit).
Buttons und Navigationselemente müssen so gestaltet und programmiert werden, dass ein einfaches Erkennen und Bedienen auch für Menschen möglich ist, die über weniger feinmotorische Fähigkeiten verfügen. Die Schriftgrößen des inhaltlichen Textes sowie sämtlicher Funktionsbuttons sollten daher beliebig skalierbar sein.
Die Webseite wird mit XHTML erstellt. Es werden keine HTML-Tags verwendet, die vom W3C als „deprecated“ eingestuft sind.
Gemäß den Vorgaben der Barrierefreiheit werden auch Browser wie Opera und Mac Safari in der Überprüfung berücksichtigt, allerdings können hier – je nach Technologie - kleine Darstellungsfehler auftreten.